Zahlungskonditionen sowie besondere Spezifika (wie z.B.: Die Prüfung aller durchgeführten Aktionen auf rechtliche Unbedenklichkeit sowie fachliche Richtigkeit übernimmt der Auftraggeber und damit auch die inhaltliche Verantwortung. Eventuelle Rechtsfolgen aus der Veröffentlichung trägt daher ebenfalls der Auftraggeber) werden jeweils auf dem entsprechenden Offert ausgewiesen. Im übrigen gelten die „Einheitlichen Geschäftsbedingungen der Public Relations-Berater/Werbe-Agenturen“ vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich in der letztveröffentlichten Fassung. Es gilt ausschließlich die Anwendung Österreichischen Rechts, Gerichtsstand ist Eisenstadt.